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Kerstin Foren-Neuling
Anmeldedatum: 03.09.2008 Beiträge: 5
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Verfasst am: 03.09.2008, 12:01 Titel: unberechtigte Arcor Rechnungen jetzt über Inkasso-Büro |
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Auch ich habe massive Schwierigkeiten mit Arcor:
Ich hatte 2 1/4 Jahre einwandfrei mit Arcor telefoniert.
Erst als ich DSL bei dieser Firma bestellt hatte, konnte ich 8 Monate weder telefonieren noch angerufen werden.
Ich kündigte per Einschreiben. Trotzdem schickt mir Arcor jeden Monat eine Rechnung. Bei meinen Anrufen (wurden von Arcor aufgezeichnet) sagte man mir: dass es sich um einen Fehler im Arcor Computer-System handelt, die Rechnungen werden storniert.
Für mich, dachte ich, wäre die Sache erledigt
aber
letzte Woche bekam ich eine "Rechnungseintreibung" eines Inkasso-Büros.
Frecher geht es von Arcor wirklich nicht!
8 Monate keine Leistung erbringen,
aber Rechnungen schreiben (trotz Kündigung)
und jetzt ein Inkasso-Büro beauftragen. |
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Schnurzel Foren-Neuling
Anmeldedatum: 12.08.2009 Beiträge: 1 Wohnort: Ulm
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Verfasst am: 12.08.2009, 10:26 Titel: |
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Auch ich hatte unglaubliche Probleme mit ARCOR:
habe zu Freenet gewechselt. Der Anschluss wurde von einem Telekomtechniker umgeklemmt.Ich erhielt eine neue Rufnummer.Trotzdem erhielt ich weiterhin von ARCOR Rechnungen.
Danach Mahnungen.Danach Inkasso.Und dies obwohl ich von ARCOR keinerlei Leistungen erhielt.Ich habe ARCOR mehrmals die Sachlage schriftlich verdeutlicht.Kein Dialog.Kein Kommentar.Nur neue Zahlungsaufforderungen.
Jetzt hat mein Rechtsanwalt herausgefunden dass mein ARCOR-Anschluss
offenbar von freenet nicht gekündigt wurde.Das hätte mir auch so ARCOR mitteilen können.Aber in so einem Dialog sah ARCOR wohl keinen Vorteil.
Wahrscheinlich ist ARCOR Eigentümer des Inkassounternehmens.
Ich jedenfalls werde nie mehr zu Arcor wechseln!
Alles Gute
Schnurzel |
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Kerstin Foren-Neuling
Anmeldedatum: 03.09.2008 Beiträge: 5
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Verfasst am: 12.08.2009, 10:54 Titel: |
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| Hallo Schnurzel, danke für Deinen Beitrag nach 1 Jahr. Mein Fall hat sich sofort erledigt, dank meines Rechtsanwaltes. Arcor reagiert wohl nur durch Einschaltung eines Anwaltes (in meinem Fall ging es um fast 300,00 Euro). Kann ich jedem nur raten. Gruß Kerstin |
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UweB Moderator
Anmeldedatum: 01.09.2005 Beiträge: 351
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Verfasst am: 12.08.2009, 11:51 Titel: |
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Hallo Kerstin
Traurig sowas. Hoffentlich warst Du wenigstens Rechtschutzversichert und musstest den Anwalt nicht aus eigener Tasche bezahlen.
Gruß UweB |
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Kerstin Foren-Neuling
Anmeldedatum: 03.09.2008 Beiträge: 5
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Verfasst am: 12.08.2009, 12:04 Titel: |
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| Hallo Moderator, dies hat mit 1 Rechtschutzversicherung nichts zu tun. Ich habe "gewonnen" dank meinem Rechtsanwalt und habe keinen Cent bezahlt. Schön dass es dieses Forum gibt, und man andere warnen/raten kann. Kerstin grüßt Uwe |
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UweB Moderator
Anmeldedatum: 01.09.2005 Beiträge: 351
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Verfasst am: 12.08.2009, 12:09 Titel: |
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Hallo Kerstin
Bei welchem Anbieter bist du den jetzt. Hat es mit diesem Anbieter alles zu deiner Zufriedenheit geklappt?
Zu arcor: Viele trauen sich nicht gegen einen großen Konzern vorzugehen oder haben nicht die erforderlichen Mittel. Darum bin ich auf diese "Rechtschutzversicherung gekommen. Nichts für Ungut.
Auch Uwe grüßt die Kerstin  |
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Kerstin Foren-Neuling
Anmeldedatum: 03.09.2008 Beiträge: 5
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Verfasst am: 12.08.2009, 12:46 Titel: |
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Hallo "Uns"Uwe, der neue Anbieter arbeitet einwandfrei.
Zu arcor: Hat nichts mit den erforderlichen Mitteln zu tun, um gegen 1 großen Konzern vorzugehen! Immerhin gibt es auch bei Gericht 1 Beratungsschein für 10 EUR einzulösen bei jedem RA (ohne Rechtschutzversicherung). Erneute Grüße Kerstin
P.S. Bin jetzt wech, mein "Fall" wurde vor 1 Jahr zu meiner Zufriedenheit abgeschlossen.  |
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willy Foren-Neuling
Anmeldedatum: 08.09.2009 Beiträge: 1 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 08.09.2009, 19:15 Titel: |
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INKASSO UNFUG
“Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat, kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht gemäß §254 BGB ausgeschlossen….
Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind, wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten, die denen des Gläubigers überlegen wären. Mehr als die Forderung anmahnen kann auch das Inkassobüro nicht (LG Cottbus, Beschluss vom 25.01.2004, 10 T 36/04).
(AG Berlin Mitte vom 01.09.2009 in dem Rechtsstreit
Deutscher Inkasso-Dienst GmbH & Co. KG gegen Reinhard Willy Schultz,
Geschäftsnr. 8 C 118/09) |
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