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Ist es rechtens das 1x1 auf den Lastschrifteneinzug besteht

 
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Melanie1976
Foren-Neuling


Anmeldedatum: 21.05.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.05.2008, 16:53    Titel: Ist es rechtens das 1x1 auf den Lastschrifteneinzug besteht

Hallo,

ich wollte 1x1 die Bankeinzugsermächtigung entziehen, weil die mal dann und dann mal dann abbuchen und ich oft das Problem schon hatte, das dann nicht genug Geld auf dem Konto war. Kostet mich dann bei Rückbuchen immer ein bissl was.
Ich habe denen das dann also geschrieben das ich denen das entziehe und die sagen Nein!
Ich war entsetzt. Dann habe ich bei der Verbraucherzentrale nachgefragt die haben gesagt das wäre eine unzulässige Klausel. Doch das interesiert 1x1 nicht, statt dessen haben die mich auf die AGBs verwiesen wo folgendes als Zitat steht: " 6.9.
Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. Der Kunde ermächtigt 1&1, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet 1&1 eine Rücklastschrift gemäß der jeweils aktueller Preisliste pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
" Zitat Ende

Ist das zu glauben??
Wie kann ich denen die entziehen ohne das die mir gleich alles sperren und kündigen?

LG Melanie1976
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Vicky
Foren-Neuling


Anmeldedatum: 28.05.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 28.05.2008, 16:45    Titel:

also sie können nicht einfach nein sagen.
Ihre aussage müsste heissen.

Sie können nur mit dem Bankeinzugsverfahren bei uns bezahlen, da wir keinen andere zahlungsmethode zulassen (oder so ähnlich)

meiner ansicht nach kannst du nur dennen die einzugsermächtigung entziehen indem du bei denen kündigst.

kann mich natürlich auch irren.
das ist meine meinung dazu
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