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Melanie1976 Foren-Neuling
Anmeldedatum: 21.05.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 27.05.2008, 16:53 Titel: Ist es rechtens das 1x1 auf den Lastschrifteneinzug besteht |
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Hallo,
ich wollte 1x1 die Bankeinzugsermächtigung entziehen, weil die mal dann und dann mal dann abbuchen und ich oft das Problem schon hatte, das dann nicht genug Geld auf dem Konto war. Kostet mich dann bei Rückbuchen immer ein bissl was.
Ich habe denen das dann also geschrieben das ich denen das entziehe und die sagen Nein!
Ich war entsetzt. Dann habe ich bei der Verbraucherzentrale nachgefragt die haben gesagt das wäre eine unzulässige Klausel. Doch das interesiert 1x1 nicht, statt dessen haben die mich auf die AGBs verwiesen wo folgendes als Zitat steht: " 6.9.
Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. Der Kunde ermächtigt 1&1, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet 1&1 eine Rücklastschrift gemäß der jeweils aktueller Preisliste pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. " Zitat Ende
Ist das zu glauben??
Wie kann ich denen die entziehen ohne das die mir gleich alles sperren und kündigen?
LG Melanie1976 |
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Vicky Foren-Neuling
Anmeldedatum: 28.05.2008 Beiträge: 7
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Verfasst am: 28.05.2008, 16:45 Titel: |
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also sie können nicht einfach nein sagen.
Ihre aussage müsste heissen.
Sie können nur mit dem Bankeinzugsverfahren bei uns bezahlen, da wir keinen andere zahlungsmethode zulassen (oder so ähnlich)
meiner ansicht nach kannst du nur dennen die einzugsermächtigung entziehen indem du bei denen kündigst.
kann mich natürlich auch irren.
das ist meine meinung dazu |
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1&1Hater Foren-Neuling
Anmeldedatum: 29.11.2008 Beiträge: 16 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 30.11.2008, 00:32 Titel: |
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Das steht mir wohl auch noch bevor.
Ich werde meine nächsten Abzüge auch zurück holen und 1&1 anschließend schriftlich die Einzugsermächtigung entziehen.
Sollten sie dennoch erneut abbuchen, werde ich rechtliche Schritte einleiten, da es sich um mein Konto handelt und ich demnach bestimme wer davon abbucht und wer nicht.
Meinem wissensstand nach, hat 1&1 allerdings wirklich nicht das Recht deinen Entzug der Einziehungsermächtigung abzulehnen.
Es handelt sich wie erwähnt um dein Konto und somit bestimmst du wer davon abbuchen darf und wer nicht.
Natürlich bist du leider Gottes verpflichtet deine Rechnungen zu begleichen, aber sie dürfen nicht weiter von deinem Konto abbuchen wenn du ihnen einmal das Recht dazu entzogen hast!
Um mich aber wegen der ganzen Angelegenheit abzusichern und mir rechtlichen Beistand zu besorgen, möchte ich mich auch bei der Verbraucherzentrale erkundigen.
Melanie wo hast du dich denn da erkundigt? Bist du hingefahren/gegangen oder hast du nur angerufen oder wie??
Wäre echt super wenn du mir da weiter helfen könntest! |
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