kunde1964 Foren-Neuling
Anmeldedatum: 22.04.2008 Beiträge: 1
|
Verfasst am: 22.04.2008, 22:28 Titel: Fühle mich betrogen |
|
|
Ich fühle mich durch freenet betrogen: Eine Gutschrift wurde eindeutig zugesichert, aber nicht eingelöst. Auch nachdem ich einen Rechtsanwalt beauftragt habe, ist freenet völlig unbeeindruckt, wahrscheinlich besonders deshalb, weil der Gerichtsstand Hamburg ist, und ich aus Südhessen (Region um Frankfurt / Main) komme. Mein Rechtsanwalt weist mich darauf hin, dass das Gericht mich auch als Zeugen laden könnte, womöglich zu mehr als nur einer Verhandlung. Da würden Reisekosten anfallen, auf denen ich auch sitzen bleiben könnte.
So entstand mir bisher bereits ein Schaden von ca. 250 EURO, und dieses Geld kann ich wohl abschreiben. Von Zeit und Ärger gar nicht zu reden!
Der Schlamassel fing damit an, dass mein zunächst funktionierender DSL-Zugang mir im August und September 2007 wegen einer technischen Störung nicht zur Verfügung stand. In der Zeit entstanden mir Telefongebühren mit der 0900er Nummer der freenet von über 90 Euro. Die Rechnungsbeträge buchte freenet trotzdem ab, obwohl ich bereits per Einschreiben verlangt hatte, nicht abzubuchen bzw. zurück zu überweisen. Ich gab dann zwei Lastschriften zurück, holte mir mein Geld also selber wieder. Außerdem verlangte ich von freenet, mich für die Auslagen (Telefonkosten, Porto für mehrere Einschreiben) zu entschädigen. Die Einzugsermächtigung habe ich in dieser Zeit widerrufen.
Man teilte mir seitens freenet mit, dass ich eine Gutschrift in Höhe von 43,96 € (entspricht zwei Monatsrechnungen) erhalte. Ich kam schon auf die Idee, dass dieser Betrag für die selben zwei Monate sein könnte, für die ich die Lastschriften zuvor bereits zurückgegeben hatte. Aber man teilte mir hierzu schriftlich folgendes mit: "Die Gutschrift in Höhe von € 43,96 brutto wird auf Ihre Rechnungen angerechnet. Sie erhalten weiter Ihre ordnungsgemäße Rechnung, nur wird bis zum Erreichen der vollen Gutschriftssumme der mögliche Betrag nicht abgebucht. Bitte vergleichen Sie dazu Ihre Kontoauszüge mit dem Rechnungsbetrag." Da ist für mein Sprachempfinden eindeutig angekündigt, dass die Gutschriften mit zukünftigen Rechnungen verrechnet werden, also meinem Wunsch nach einem Trostpflaster entsprochen wurde.
Ich habe dementsprechend die Rechnungen für November, Dezember und Januar nicht bezahlt, ohne dass ich während dieser drei Monate eine Zahlungserinnerung / Mahnung bekommen hätte. Dabei enthält jede Rechnung folgendes Kleingedrucktes: "Die aufgeführten Forderungen sind sofort fällig. Sie geraten auch ohne Mahnung in Verzug, wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung gezahlt haben. Einwendungen gegen die Rechnung müssen spätestens 8 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der freenet AG angezeigt werden. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung."
Im Januar habe ich dann die Einzugsermächtigung erneuert
Nach mehreren freundlichen Anrufen seitens freenet, ob man mich denn als Kunden halten könne (denn die außerordentliche, vorzeitige Kündigung hatte ich per Einschreiben ausgesprochen) habe ich dann im Januar einen günstigeren Tarif abgeschlossen. Denn es schien ja so, als sei ich von freenet entschädigt worden.
Im Anschluss daran (über 2 Wochen nach der "Produktwechselbestätigung") wurde ich dann ERSTMALS gemahnt, ich müsse noch für November bis Januar bezahlen. Gleichzeitig soll mich der „Produktwechsel“ erneut für zwei Jahre an freenet binden.
Gegen die Mahnung habe ich mich natürlich per E-Mail und Einschreiben verwahrt. Freenet hat mir per E-Mail geantwortet: „Eine eingehende Prüfung unserer Unterlagen hat ergeben, dass Ihnen zwei Gutschriften zugesagt und auch eingerichtet wurden. Die erste in Höhe von € 43,96 brutto wurde am 07.10.2007 mit den offenen Rechnungen ...... (ANM.: DIE ANGEGEBENEN RECHNUNGSNUMMERN SIND DIE FÜR AUGUST UND SEPTEMBER) verrechnet.
Die zweite Gutschrift in Höhe von € 25,00 brutto wurde am 31.10.2007 in unserem System eingerichtet. Aufgrund des Widerrufs ihrer Einzugsermächtigung konnte eine Verrechnung nicht erfolgen."
Auch die Schreiben meines Rechtsanwaltes konnten an diesem „Standpunkt“ der freenet nichts ändern.
Nachdem ich zunächst nicht bezahlte, legte man mir sogar den DSL-Anschluss lahm. Ich bezahlte unter Vorbehalt, werde aber dieses Geld und das für die Beauftragung des Rechtsanwaltes wohl abschreiben müssen. Dieser Rechtsanwalt hat im Gespräch mit mir sogar anklingen lassen, dass die nun gegenteilige Darstellung der freenet betr. Gutschrift womöglich gar nicht beanstandet werden könne (da muss im Hirn von Juristen wohl manchmal etwas Eigenartiges passieren) – aber Schadenersatz könnte man verlangen, auch um Verhandlungen anbieten zu können. Aber freenet beharrt auf seiner Maximalposition: der Kunde muss die Mahnung zahlen und kommt auch nicht vorzeitig aus dem Vertrag mit der Firma raus, von der er sich betrogen fühlt.
Mein nächster Provider sollte also mindestens eine kostenlose Kundenhotline bieten. |
|