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VATM begrüßt Urteil des EuG gegen Telekom

 
     
10.04.2008, Berlin

„Das ist ein gutes Urteil für einen fairen Wettbewerb“, kommentiert Jürgen Grützner, der VATM Geschäftsführer, die Entscheidung des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaft am heutigen Donnerstag, die Klage der Deutschen Telekom gegen die EU-Kommission abzuweisen.

Die Telekom wollte gerichtlich erreichen, dass die Entscheidung der EU Kommission vom 23.05.2003 für nichtig erklärt wird, die dem Ex-Monopolisten ein Bußgeld von 12,6 Mio. Euro wegen Wettbewerbsbehinderung auferlegt. Die Kommission war seinerzeit zu dem Ergebnis gekommen, dass die Deutsche Telekom seit 1998 ihre beherrschende Stellung missbraucht hat. An den Tatsachen ändere sich auch nichts, wenn die Deutsche Telekom hier wie in weiteren Fällen den Weg durch alle Instanzen gehe, sagte Grützner. „Solche langwierigen Verfahren schaden nur der Entwicklung des Marktes.“

„Wettbewerbsbehinderung darf sich nicht lohnen“, sagt der VATM-Geschäftsführer. „Die Telekom sollte Hinweise auf Wettbewerbsverstöße ihrerseits von vorneherein ernst nehmen – auch wenn sie von Konkurrenzunternehmen kommen“, so Grützner. Auch aktuell gibt es Anlass zu massiven Beschwerden wegen nicht wettbewerbskonformer Angebote der Telekom. Dazu gehören die aus Sicht des VATM unzulässigen Call&Surf-Bündelangebote der Telekom, mit denen DSL-Anschlüsse vermarktet werden. Durch diese Verknüpfung kann der Kunde auch den Anbieter für seinen Festnetzanschluss nicht kurzfristig wechseln. „Hier nutzt die Telekom ihre marktbeherrschende Stellung besonders bei den Bestandskunden aus“, kritisiert der VATM-Geschäftsführer, denn im Bereich des Festnetzanschlusses hat der Ex-Monopolist weiterhin einen Marktanteil von über 80%. Die Call&Surf-Angebote mit 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit machen es dem Kunden unmöglich, schnell zu einem günstigeren Wettbewerberangebot zu wechseln. „In diesem Bereich gibt es einstweilen massive Kundenbeschwerden und eine ganz offensichtlich große Verunsicherung der Verbraucher, denen diese Nachteile oft nicht bekannt sind“, betont Grützner. „Hier ist die Bundesnetzagentur gefordert, tätig zu werden. Sonst gibt es schneller eine Europäische Regulierungsbehörde als uns recht ist“, warnt Grützner.

Weiterführende Links:
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» EU-Gericht erster Instanz bestätigt T-Com Bußgeld
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