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Recht auf Kündigung bei langsamem DSL-Anschluss
31.12.2011, Osnabrück

Zahlreiche DSL Anbieter locken mit superschnellen Internetanschlüssen zu günstigen Preisen. Erwirbt man nun so einen Vertrag, der eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit verspricht, so geht man davon aus, dass man mit annähernd dieser Geschwindigkeit im weltweiten Netz surfen kann. Der DSL Anschluss wird bestellt und die monatlichen Kosten dafür werden bezahlt. In der Regel steht auch eine Mindestvertragsdauer damit im Zusammenhang. Grundsätzlich besteht erst nach Ablauf dieser Zeit die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen.

DSL viel zu langsam

Nun liegt ein Fall, in welchem ein Kunde einen 16.000 Kbit/s Anschluss bestellte. Allerdings wurden lediglich Geschwindigkeiten um die 4.000 Kbit/s erreicht. Daher wollte der Kunde den erst kürzlich abgeschlossenen Vertrag noch vor Ablauf der Mindestvertragsdauer kündigen. Da im Vertrag jedoch auf diese Frist hingewiesen wurde, wollte der DSL Anbieter in diesem Fall nicht nachgeben und den Vertrag vorzeitig auflösen. Außerdem waren in den allgemeinen Geschäftsbedingungen Erklärungen hinsichtlich der Übertragungsgeschwindigkeit. Diese enthielten den Zusatz, dass lediglich jene Geschwindigkeit auch tatsächlich zur Verfügung gestellt werden muss, die am Wohnort erreichbar ist.

Kunde gewinnt

In diesem Fall entschied das Gericht für den Kunden und gegen den Provider. Da die verkaufte Geschwindigkeit überhaupt nicht erzielt werden kann, hat der Kunde das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Begründet wurde die Entscheidung des Gerichts damit, dass der Anbieter die versprochene Übertragungsgeschwindigkeit überhaupt nicht einhalten kann und somit seine Vertragspflichten erheblich verletzt. Außerdem muss der Kunde die Grundgebühren ja auch vollständig bezahlen. Daher werden die im Vertrag genannten Geschäftsbedingungen unwirksam. Der daraus resultierende Nachteil ermöglicht dem Kunden somit die vorzeitige Kündigung des Vertrages. Damit man bereits vor Abschluss eines Vertrages die tatsächlich mögliche Übertragungsgeschwindigkeit ermitteln kann, steht im Internet ein kostenloses Testprogramm zur Verfügung. Um hier ein aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten, sollten diese Tests zu verschiedenen Tageszeiten durchgeführt werden. Dann können auch besondere Umstände wie vorübergehende Netzauslastungen usw. berücksichtigt werden. Ist der gekaufte DSL Anschluss dennoch zu langsam, hat der Kunde ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht.


Autor: Redaktion TOP-DSL



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