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Die geplante Fusion von Kabel BW und Unitymedia zog sich über einen längeren Zeitraum hinweg. Der Grund dafür lag in den Einsprüchen des Kartellamtes, welches den Zusammenschluss von Kabel BW und Unitymedia vorerst nicht genehmigte. Nun aber erhielten die Telekommunikationskonzerne das ok vom Kartellamt. Damit wurden aus drei großen Kabelanbietern in Deutschland, welche neben Internet auch Fernsehen und Telefonieren über das Kabelnetz offerieren, zwei. Eigentlich handelt es sich hierbei um keine tatsächliche Fusion. Denn der US-Konzern und die Unity-Mutter Liberty Global ist das neue Oberhaupt der beiden Unternehmen.
Durch den Zusammenschluss kommen Kabel BW und Unitymedia allein in Nordrhein Westfalen und Baden Württemberg auf knapp sieben Millionen Haushalte. Weitere 8,7 Millionen Kunden werden im restlichen Bundesgebiet gezählt. Die Fusion von Kabel BW und Unitymedia ist eine der größten in der Telekommunikationsbranche. Liberty bezahlt 3,2 Milliarden an EQT, den Finanzverwalter von Kabel BW. Für die Kunden der beiden Unternehmen sind keine Veränderungen zu erwarten. Bestehende Verträge bleiben aufrecht. Man geht aber davon aus, dass sich durch die Reduzierung auf zwei große Kabelanbieter ein härterer Preiskampf entwickeln wird. Für die Kunden könnte dies günstigere Preise und bessere Angebote bedeuten.
Eigentlich sollte der Wettbewerb durch die Fusion nicht stark beeinträchtigt werden, da es sich bei Kabel BW und Unitymedia ohnehin bereits um die dominierenden Kabelanbieter in Deutschland handelte. Der Präsident des Kartellamts, Andreas Mund, erklärte die Lage und verweist auf eine Zusage von Liberty, was die sogenannten Gestattungsverträge angeht. Des Weiteren wurden mit dem Fusionsvertrag auch einige Privilegien geändert bzw. abgeschafft. Bei den Gestattungsverträgen handelt es sich um Verträge, die Kabel BW und auch Unitymedia mit großen Wohnbaugesellschaften abgeschlossen haben, deren Laufzeit zehn bis 15 Jahre betragen. Diese Verträge beruhen auf gegenseitige Leistungen zwischen den Gesellschaften und den Netzbetreibern. Hier entstanden monopolartige Strukturen, da die Wohnbaugesellschaften lediglich die Dienste eines Kabelanbieters anbieten dürfen, nachdem dieser in den Häusern ein weit verzweigtes Kabelnetz aufbaute. Diese Gestattungsverträge sollen laut einer Zusage von Liberty geändert werden. In erster Linie handelt es sich hierbei um jene Verträge, die mehr als 800 Wohneinheiten betreffen und über eine Restlaufzeit von mehr als drei Jahren verfügen, aufgebrochen werden. Nur so lassen sich diese monopolartigen Strukturen verhindern, um einen effektiven Wettbewerb gewährleisten zu können. Vor allem bei einer Umgestaltung der Verträge mit den Wohnungsgesellschaften können diese das ihnen zustehende Sonderkündigungsrecht anwenden und den Anbieter wechseln. Für die Telekom oder Vodafone besteht die Möglichkeit, digitale Signale von Unitymedia und Kabel BW zu kaufen und diese an die User weiterzugeben. Dies ist möglich, da das Kartellamt der Fusion nur unter dem Aspekt zugestimmt hat, dass diese Programme nicht mehr verschlüsselt werden dürfen. Des Weiteren muss Liberty auf Exklusivitäts- und Eigentumsklauseln verzichten.
Hierbei geht es in erster Linie um die Leitungsnetze in Miethäusern. Nach dem Ablauf der Gestattungsverträge wäre es für andere Anbieter nur durch die Errichtung eines neuen Netzes möglich gewesen, ihre Leistungen anzubieten. Das bereits bestehende Netz des Konkurrenten durfte hierfür nicht in Anspruch genommen werden. Nach den neuen Regelungen gehören diese Strippen dann aber den Wohnungsgesellschaften, die sie frei nutzen und den Telekommunikationsanbieter ebenso frei wählen können. Selbst für den Vorsitzenden der Monopolkommission, Justus Haucap, scheint die getroffene Entscheidung eine gute Lösung zu sein. Bereits bestehende Kabelnetze sollen nicht nur für die Dienste von Liberty verfügbar sein, sondern auch von den „Konkurrenten“ genutzt werden können. In diesem Zusammenhang müssten einige Privilegien von Liberty abgeschafft werden. Das Nebenkostenprivileg ermöglicht zum Beispiel dem Vermieter dieser Leitungen, über die Nebenkosten die entstandenen Aufwendungen von den Mietern einzuholen. Ist dieses Privileg erst nichtig und steht das bestehende Kabelnetz allen Anbietern zur Verfügung, wird sich auf dem Markt hinsichtlich Wettbewerb einiges tun. Hoffentlich sehr zur Freude der Kunde.
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Tarifleistungen | zum Anbieter | |||||
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KabelBW Tages-Flatrate Ohne Mindestvertragslaufzeit |
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KabelBW Power-Flatrate |
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