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Am 12. April soll die Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen im Bereich um 800 MHz stattfinden. Die digitale Dividende, die durch die Umstellung von analogem auf digitalen Rundfunk ermöglicht wird, will der Kabelanbieter Kabel BW verhindern, da es nach Meinung des Unternehmens zu Störungen kommen kann. Als Betreiber eines Kabelnetzes hat Kabel BW einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht Köln geschickt, da durch die Nutzung der 800 MHz Frequenz Störungen im Kabelnetz, bei Receivern, Modems und Settop-Boxen befürchtet werden. Technische Studien belegen die möglichen Störungen. Kabel BW hat hierzu einen Eilantrag eingebracht. Das Gericht lehnte den Eilantrag trotzdem ab.
Kabel BW bietet Free- und Pay-TV sowie Internetzugänge an. Da Kabel BW die zu befürchtenden Störungen durch die Vergabe der 800 MHz Frequenzbereiche für rechtswidrig hält, hat das Unternehmen gegen die Bundesnetzagentur Klage erhoben. Bevor die Mobilfunkfrequenzen versteigert werden, müsse laut Kabel BW eine störungsfreie Funktion des Kabelnetzes garantiert sein. Die Entscheidung dieser Klage steht noch aus. Das Verwaltungsgericht Köln hat den gleichzeitig gestellten Antrag, die Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen zu verhindern, bereits abgelehnt. Der unanfechtbare Beschluss wird vom Gericht damit begründet, dass noch nicht bewiesen ist, dass es zu Störungen durch die Vergabe der Mobilfunkfrequenzen kommen wird. Sollte es wirklich zu Störungen kommen, könnten immer noch entsprechende Maßnahmen getroffen werden.
Allerdings ist Kabel BW nicht der einzige Kläger gegen die Versteigerung der Frequenzen. Fünf weitere Kabelnetzbetreiber und Rundfunkveranstalter befürchten Störungen, wenn die 800 MHz Frequenzen für den Mobilfunk genutzt werden. Eine Entscheidung über diese Klagen steht noch aus.
Sechs weitere Unternehmen klagen die Bundesnetzagentur, da sie an der Versteigerung am 12. April teilnehmen wollen, aber die Bedingungen dafür als rechtswidrig empfinden. Lediglich vier Antragssteller wurden von der Bundesnetzagentur zur Versteigerung zugelassen. Dazu zählen neben E-Plus und Telefonica o2 auch T-Mobile Deutschland und Vodafone. Am 17. März soll über die Klagen der Unternehmen mündlich entschieden werden.
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