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EU-Gericht erster Instanz bestätigt T-Com Bußgeld

 
     
10.04.2008, Luxemburg

In seiner Entscheidung vom 23.05.2003 kam die Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu dem Urteil, daß die Deutsche Telekom ihre marktbeherrschende Stellung für den direkten Zugang zu ihrem Telefonfestnetz missbrauche. Der Missbrauch bestehe darin, daß für den Zugang der Wettbewerber Entgelte berechnet worden seien, die höher gewesen seien als die Entgelte, die den Endkunden der Deutschen Telekom in Rechnung gestellt worden seien. Diese Preisgestaltung zwinge Wettbewerber dazu, ihren Kunden höhere Gebühren zu berechnen, als die Deutsche Telekom ihren eigenen Kunden in Rechnung stelle. Die Kommission verhängte seinerzeit gegen die Deutsche Telekom ein Bußgeld in Höhe von 12,6 Mio. Euro. Worauf die Deutsche Telekom beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften beantragte, diese Entscheidung für nichtig zu erklären oder zumindest die Geldbuße herabzusetzen.

In seinem heutigen Urteil weist das Gericht alle Klagegründe der Deutschen Telekom zurück.
Das Gericht gab der Kommission Recht, daß die Deutsche Telekom über ausreichenden Handlungsspielraum zur Beseitigung oder Verringerung der Kosten-Preis-Schere verfügte, ohne dabei die von der Regulierungsbehörde vorgegebene Preisobergrenze verletzen zu müssen.

Das EU Gericht hebt hervor, daß die Tatsache, daß die Gebühren der Deutschen Telekom von der Regulierungsbehörde genehmigt werden mussten, die Deutsche Telekom nicht ihrer wettbewerbsrechtlichen Verantwortlichkeit entzieht. Als Unternehmen in beherrschender Stellung war sie, wenn ihre Gebühren zu einer Beeinträchtigung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs auf dem Gemeinsamen Markt führten, gehalten, Entgeltänderungsanträge zu stellen.

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Zustellung ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingelegt werden.

Weiterführende Links:
» Nachrichten zum Thema telekom
» VATM begrüßt Urteil des EuG gegen Telekom
» Deutsche Telekom testet VDSL-Hochgeschwindigkeitsnetz
» T-Home DSL
» T-Home Webseite

 

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