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Die Telekom gerät, so wie es momentan den Anschein hat, immer einmal wieder negativ in die Schlagzeilen. Nachdem erst vor einiger Zeit wieder das Thema „Datenschutz“ in die Schlagzeilen geriet, kommt die Telekom jetzt wieder in Kontakt mit der Polizei. Allerdings handelt es sich hierbei vielmehr um zwei Mitarbeiter des Telekommunikationsanbieters. Gegen diese beiden wird deshalb polizeilich ermittelt, da diese sich geweigert hatten, die Daten eines Nutzers des Unternehmens preiszugeben, der selbstmordgefährdet war. Bislang läuft deshalb eine Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung.
Der betreffende Kunde hat in einem Forum seinen Selbstmord angekündigt. Doch die beiden Mitarbeiter wollten die Identität des Mannes nicht preisgeben. Daraufhin konnte die Polizei, nach einer dreistündigen Suche und mit der Hilfe von einem anderen Anbieter, zwar die Adresse des Kunden herausfinden, aber da war es bereits zu spät. Der 18-jährige hatte sich in dieser Zeit schon das Leben genommen. Die Polizei meinte, dass es mit der Telekom in regelmäßigen Abständen zu derartigen Diskrepanzen kommen würde; und zwar als Einzigem der Internetanbieter. Das Unternehmen hat hierzu allerdings nicht geschwiegen. Denn ein Sprecher teilte mit, dass eine Herausgabe der Nutzerdaten lediglich dann erfolgen kann, wenn eine direkte „Bedrohung für Leib und Leben“ aufkommt. Dabei ist es wohl nur schwer möglich, einstufen zu können, wann eine Selbstmordankündigung im Internet Ernst gemeint ist, oder wann nicht.
Das Problem hierbei ist, dass sich die Mitarbeiter so oder so strafbar machen können. Zum einen wegen unterlassener Hilfeleistung oder zum anderen wegen eines Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz. Allem Anschein nach verhält es sich wohl so, dass es lediglich in Rheinland-Pfalz der Fall ist, dass das Landesgesetz bei einem derartigen Fall die Herausgabe der Nutzerdaten erlaubt. Mehr wollte die Telekom hierzu nicht sagen; damit die möglichen polizeilichen Ermittlungen nicht gestört werden. Allerdings vertritt die Polizei hier eine andere Meinung. Diese erklärt, dass die Internet-Anbieter in solchen Fällen eine Verpflichtung zur Auskunft gegenüber den betreffenden Behörden hätten.
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