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Die Deutsche Telekom darf DSL-Kunden der Wettbewerber nicht länger benachteiligen
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21.12.2007, Berlin
Mit ihrer Entscheidung zum Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung sorgt die Bundesnetzagentur heute nach Ansicht des VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten) für marktgerechtere und verbraucherfreundlichere Rahmenbedingungen. Die Telekom darf die Kunden alternativer Anbieter in ihrem Standardangebot zur Bereitstellung der "letzten Meile" zukünftig nicht mehr schlechter stellen als ihre eigenen Kunden. Zur Zeit warten noch über 100.000 Wechselwillige darauf, bei Telekom-Wettbewerbern bestellte DSL-Leitungen vom Ex-Monopolisten, umgeschaltet zu werden. Im hierzu ebenfalls anhängigen Missbrauchsverfahren, welches unter anderem von Arcor beantragt wurde, will die Regulierungsbehörde schnell entscheiden. Die bisherige Hinhaltetaktik des ehemaligen Staatsunternehmens hat nach Ansicht des Verbandes allen Anbietern geschadet. VATM-Geschäftsführer Grützner befürchtet auf Dauer auch einen Imageschaden für die gesamte Branche: „Die Kunden müssen wissen, dass nicht etwa die Wettbewerber ihre Umschaltprozesse nicht im Griff haben, sondern der Ex-Monopolist versucht, auf diese Weise den Kundenwechsel zu erschweren. Das Beispiel letzte Meile zeigt wieder ganz klar, dass auch zehn Jahre nach der Marktöffnung im Festnetz der Abbau der Regulierung von wichtigen Vorleistungen erheblich zu früh käme“, so der VATM-Geschäftsführer abschließend. „Gleichzeitig hat die Regulierungsbehörde unter Beweis gestellt, dass sie – nah am Markt – schnelle und sachgerechte Lösungen finden kann.“
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