10.04.2008, Bonn
Die Bundesnetzagentur hat am Dienstag ihre Entscheidung bezüglich des Standardangebots der Deutschen Telekom für den Zugang zum IP-Bitstrom bekannt gemacht. Der Angebotstext enthält die genauen Bedingungen und Pflichten (beider Seiten), zu denen Telekom-Wettbewerber wie zum Beispiel Arcor, Alice oder 1&1 den IP-Bitstrom-Zugang bei der Telekom erhalten können.
Dabei zeigen sich folgene wesentliche Punkte des Standardangebots:
- das Angebot eines Stand-alone-Bitstroms,
- das Angebot des IP-Bitstroms für symmetrische Anschlussarten,
- optimierte Entstörungsbedingungen,
- die Garantie einer Minimalqualität, die ein Angebot von Sprachdiensten über den IP-Bistrom ermöglicht,
- die Bedingungen und Prozesse, zu denen Wettbewerber IP-Bitstrom bei der Telekom bestellen können,
- die zwischen der Telekom und dem Wettbewerb abzuwickelnden Prozesse, wenn Endkunden ihren DSL-Anbieter wechseln wollen und
- sonst übliche allgemeine Vertragsklauseln wie z.B. Zahlungs-, Haftungs- und Kündigungsbestimmungen.
"Mit der Entscheidung haben wir eine weitere wichtige Weiche für mehr Wettbewerb im Breitbandmarkt gestellt. Sie ist das Ergebnis einer sehr umfassend durchgeführten Überprüfung, ob und inwieweit das von der Deutschen Telekom vorgelegte Standardangebot vollständig ist und den Vorgaben der Billigkeit, Chancengleichheit und Rechtzeitigkeit entspricht. Daher haben wir einige Regelungen in dem von der Deutschen Telekom vorgelegten Standardangebot ändern müssen, damit das Vertragswerk insgesamt den rechtlichen Anforderungen des Telekommunikationsgesetzes genügt und die Wettbewerber auf der Basis dieses Mustervertrags konkrete Bitstrom-Zugangsverträge mit der Deutschen Telekom abschließen können, ohne hierfür zunächst zeitaufwändig verhandeln zu müssen", erklärte Matthias Kurth, der Präsident der Bundesnetzagentur, anlässlich der Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Deutsche Telekom war im Vorfeld bereits in einer Regulierungsverfügung verpflichtet worden, Wettbewerbern auf Nachfrage einen entbündelten DSL Breitbandzugang auf der Basis des sogenannten "IP-Bitstrom" zu gewähren. Der IP-Bitstrom ermöglicht Wettbewerber, Endkunden besonders breitbandige Internetzugänge anzubieten und hat im Besonderen den Massenmarkt im Fokus. Gleichzeitig mit der Regulierungsverfügung war der Telekom auch auferlegt worden, einen Standardvertragsentwurf für den Zugang zum IP-Bitstrom vorzulegen, der nachfragende Wettbewerber in die Lage versetzt, die Leistungen ohne aufwändige individuelle Vertragsverhandlungen beziehen zu können.
Das nun endgültig festgelegte Standardangebot für IP-Bitstrom ist in einem 2-stufigen Verfahren eingehend geprüft worden. Schon Ende August des letzten Jahres war der Telekom in einer ersten Entscheidung vorgegeben worden, ihr IP-Bistrom-Standardangebot zu ändern. Da die Telekom dieser Aufforderung nicht gänzlich nachgekommen war, mussten die erforderlichen Änderungen nun in der zweiten Entscheidung von der Bundesnetzagentur selber vorgenommen werden. Die Deutsche Telekom darf dieses Standardangebot innerhalb eines Jahres nicht von sich aus ändern.