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Breitbandausbau in Deutschland geht zu Lasten des Wettbewerbs
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25.03.2008, Berlin
In ihrem Mittwoch veröffentlichten 13. Implementierungsbericht zum europäischen Binnenmarkt für elektronische Kommunikation attestiert die EU-Kommission Deutschland Fortschritte auf dem Breitbandmarkt. Zeitgleich kritisiert sie aber, dass der DSL Ausbau auf dem größten europäischen Telekommunikationsmarkt stark zu Lasten des Wettbewerbs gehe. Dieses Ergebnis deckt sich mit den Marktanteilszahlen, die der VATM in seiner Marktstudie 2007 erhoben hatte. Inklusive den Resale-Anschlüssen bedient die Deutsche Telekom 12,3 von insgesamt mehr als 19 Mio Breitbandanschlüssen. „Wir erleben auf dem dynamischen deutschen Breitbandmarkt seit dem zweiten Quartal 2007 eine echte Remonopolisierung“, sagt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. „Seit dem vergangenen Frühsommer hat die Telekom ihren Anteil an neuen DSL-Anschlüssen von seinerzeit fünf auf mittlerweile über 40 Prozent gesteigert. Rechnet man das Resale-Geschäft hinzu, bei dem die Anbieter über 90 Prozent ihrer Umsätze an den Incumbent weiterreichen müssen, laufen zwei von drei neuen DSL-Anschlüssen über die Netze des Ex-Monopolisten.“ Auch nach den heute vorgelegten Kommissionszahlen ist die Telekom mit einem Anteil von über 64 % auf dem Breitbandmarkt marktbeherrschend. Damit hat sich Deutschland im Vergleich zum Vorjahr bei der Wettbewerbsintensität nicht sonderlich verbessern können. „Dabei nutzt die Telekom ihre marktbeherrschende Stellung besonders aggressiv aus, indem sie ihre DSL-Anschlüsse über aus unserer Sicht unzulässige Bündelangebote vermarktet“, kritisiert Grützner. Im Bereich der Festnetzanschlüsse halte die Telekom auch zehn Jahre nach Marktöffnung noch einen Marktanteil von rund 83 %. „Den Telefonanschluss dann über ein scheinbar attraktives Angebot mit DSL zu koppeln beeinträchtigt den Wettbewerb massiv. Dagegen muss der deutsche Regulierer schleunigst vorgehen, wenn wir nicht immer weiter in Richtung Europäische Regulierungsbehörde geraten wollen“, verlangt der VATM-Geschäftsführer. Des Weiteren würden die Kunden beim Vertragsabschluss oft nicht hinreichend darüber aufgeklärt, dass bei vielen Verträgen die Mindestlaufzeit nicht mehr nur wenige Tage, sondern nun 24 Monate betrage. Weiterhin hatte die EU-Kommission in ihrem Implementierungsbericht vorgeschlagen, die unterschiedlichen Mobilfunk-Terminierungsentgelte bei großen und kleineren Netzbetreibern anzugleichen. Diese Anregung hält der VATM grundsätzlich für korrekt. „Dazu müssen aber erst die bestehenden Wettbewerbsnachteile der kleineren Mobilfunknetzbetreiber insbesondere bei der Frequenzausstattung abgebaut werden“, so Grützner.
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