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Überhöhte Rechnungen unterliegen Fürsorgepflicht der DSL-Anbieter
16.08.2010, Osnabrück
Bild: T-Home

Leider kommt es nicht selten vor, dass DSL- und Telefonkunden überhöhte Rechnungen präsentiert bekommen. Diese Situation kann aus verschiedenen Ursachen resultieren. Ein Grund für die hohen Rechnungen kann es natürlich sein, wenn ein nicht passender Tarif gewählt wurde und die Kosten für die Telefonie bzw. für den DSL-Anschluss einfach zu hoch sind. Anstatt hier eine günstige Flatrate zu wählen, mit der alle Kosten abgedeckt sind, wurde der eigene Telefonie- bzw. Internetbedarf einfach schlichtweg unterschätzt, sodass die Kosten weitaus höher anfielen als anfänglich erwartet.

Überhöhte Rechnungen "aus Versehen" verschickt

Doch nicht immer liegen die Gründe für überhöhte Rechnungen rein beim Kunden. In einigen Fällen kann es natürlich auch sein, dass sich beim Provider Fehler eingeschlichen haben. So ist es bei einigen Anbietern bereits vorgekommen, dass vor allem im Rahmen von technischen Umstellungen beim Zahlungssystem auch viele höhere Rechnungen aus Versehen verschickt wurden und im Anschluss zahlreiche verärgerte Kunden beim Provider angerufen haben, da sie dies nicht gerechtfertigt sahen. Hier ist die Fehlerquelle oft schnell gefunden. Doch in einigen Fällen kann es natürlich auch sein, dass einzelne Rechnungen zu hoch ausfallen und die Kunden entsprechend zur Kasse gebeten werden. Diese Fälle sind dann meist nicht so einfach aufzuklären.

Telekommunikationsanbieter in Fürsorgepflicht

Das Landgericht Bonn hat nun aber entschieden, dass Provider wie die Telekom bei auffällig hohen Rechnungen selbst eine Fürsorgepflicht tragen und den jeweiligen Fall überprüfen müssen. Im konkreten Fall ging es um einen Kunden der Telekom, der für einen Nutzungszeitraum von fünf Monaten eine Rechnung von 5.760 Euro von der Telekom präsentiert bekam. Es stellte sich heraus, dass beim DSL-Router eine fehlerhafte Einstellung getroffen wurde, sodass das Gerät ständig einen Zugang zum Internet geschaffen hatte und im Minutentakt abrechnete. Dem Kunden fiel dies nicht auf. Der Telekom jedoch hätte dies auffallen müssen. Das Bonner Landgericht hat in diesem Fall entschieden, dass die Telekom 5.300 Euro bezahlen muss, der Kunde jedoch nur 460 Euro selbst tragen muss.

Autor: Redaktion TOP-DSL
Adresse:
Deutsche Telekom AG
Friedrich Ebert Allee 140
53113 Bonn
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