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"DSL Speed überall" nicht korrekt
30.08.2010, Osnabrück
Bild: UMTS

Überall und schnell surfen! Das wünschen sich heute viele Mobilfunk- und Internetkunden in Deutschland. Durch moderne Technologien kommen wir diesem Traum auch immer näher. Und selbstverständlich zeichnet sich auch der Trend ab, dass immer mehr Nutzer mobil von unterwegs aus ihre E-Mails checken, in sozialen Netzwerken online sind oder aber auch andere Dienste nutzen. Auch die Provider wissen selbstverständlich über diesen Bedarf bescheid und bieten entsprechende Angebote. Doch die Werbung klingt meist sogar noch etwas verlockender, als es dann in der Realität der Fall ist. Somit werben viele Anbieter damit, dass Kunden mit ihren Produkten überall und schnell online sein können. Im Fall eines Mobilfunkanbieters, der diese Werbesprache verwendete, wurde ihm dies zum Verhängnis. Denn die Begriffe „Überall online“ und „DSL-Geschwindigkeit entsprachen nicht der Wahrheit. Weder konnte der Anbieter eine 100%-ige Netzabdeckung gewährleisten, noch war er in der Lage DSL-Geschwindigkeit zur Verfügung zu stellen. Aus diesen Gründen landete die verlockende Werbebotschaft auch vor Gericht.

Mobiles Internet ist nicht flächendeckend erreichbar

Ein Konkurrenzunternehmen reichte nämlich Klage gegen das werbende Unternehmen ein, da die Werbung irreführend sei und aus diesem Grund auch abgestellt werden müsse. Der Slogan „Überall online“ träfe nicht zu, da die Netzabdeckung nicht überall gegeben sei. Das Gericht war ebenso dieser Meinung. Auch im Fall der DSL-Geschwindigkeit wurde gegen den Angeklagten entschieden. Denn die DSL-Geschwindigkeit wurde bei dem Anbieter nicht erreicht, sodass auch diese Werbeaussage nicht der Wahrheit entsprochen hat. Es gibt zwar bereits heute hochwertige Technologien, die über UMTS-Frequenzen Geschwindigkeiten erlauben, die der DSL-Geschwindigkeit sehr nahe kommen, doch der Anbieter konnte diese nicht liefern.

Auch andere Anbieter können diese hohen Geschwindigkeiten derzeit nicht vollkommen flächendeckend anbieten. Die irreführende und wettbewerbswidrige Werbung musste daher eingestellt werden. Denn Kunden, die aufgrund dieser Werbung einen Datentarif buchen, werden benachteiligt, da sie annehmen, DSL-Geschwindigkeit flächendeckend zu erhalten, was jedoch nicht der Fall ist.

Autor: Redaktion TOP-DSL



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