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Nach rund einem Jahr Prozessieren ist nun endlich der Richterspruch in der Sache T-Mobile gegen Simonym erfolgt. Nach Ansicht von T-Mobile hat der Dienstleister Simonym dem Mobilfunkanbieter in einigen Punkten geschadet. Jedoch wurden nicht alle Punkte, die T-Mobile vor Gericht gebracht hat, auch vom Richter entsprechend bestätigt. Simonym ist als Dienstleister im Mobilfunkbereich tätig.
Das Unternehmen kauft gebrauchte Prepaid-SIM-Karten auf und verkauft diese dann weiter. T-Mobile sieht darin eine Gefahr, da es für die T-Mobile-Kunden somit attraktiver wird, ihre Prepaid Karten zu verkaufen. Dies war allerdings nur ein Punkt der Anklage. Ein weiterer betrifft wiederum den Werbeslogan von Simonym. Der Dienstleister wirbt nämlich mit einer unbegrenzten Laufzeit. Auf die Laufzeit hat Simonym bei den Prepaid-Karten von T-Mobile aber eigentlich keinen Einfluss. Denn, wenn eine Karte nicht mehr vom ursprünglichen Besitzer genutzt wird, kann T-Mobile durch eine Sonderkündigungsklausel die Karte abmelden.
Auch in den AGB von T-Mobile ist verankert, dass eine SIM-Karte immer auch an eine bestimmte Person gebunden ist, die die SIM-Karte ursprünglich kauft. Hierfür gibt es auch eine gesetzliche Grundlage im Telekommunikationsgesetz. Durch die Tätigkeit von Simonym wird eine gewisse Anonymisierung der Kartenbesitzer betrieben. Denn für T-Mobile ist der tatsächliche Inhaber der Karte dann nicht mehr klar ersichtlich. T-Mobile brachte diese Punkte nun vor Gericht. Jedoch entschieden die Richter lediglich, dass die Abmahnung gegen den Slogan von Simonym, in dem das Unternehmen mit einer unbegrenzten Laufzeit ist, nicht rechtens ist. Hier wurde, wie erwartet auf das Sonderkündigungsrecht von T-Mobile hingewiesen. Da dieser eine Klagepunkt nun vom Gericht aufgenommen und im Sinne von T-Mobile bestätigt wurde, wird Simonym die Anwaltskosten für das Gerichtsverfahren, gegen die es sich zuerst wehren wollte, übernehmen müssen. Der Prozess wird sehr wahrscheinlich nicht weiter geführt werden. Simonym wird aller Wahrscheinlichkeit nach eine Ratenzahlung mit den Anwälten vereinbaren können, um die Kosten abzudecken.
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