| Newsticker | |
| Heute | iPad3 soll LTE unterstützen |
| Heute | LTE Smartphone von Vodafone |
| Heute | Kabel Deutschland kümmert sich um Highspeed für Ansbach |
Die Verlage wünschen sich eine ebenso starke Verfolgbarkeit für Plagiate, bzw. Inhaltklau, wie es das bei Audio, Video- und Foto-Inhalten auch gibt. Was man benötigt, wäre eine zentrale Stelle, wie bei den anderen Medien, wo die Interessen aller Mitglieder gemeinsam vertreten werden können. Erst Mitte Mai war wieder ein Verlag gescheitert, der sein Urheberrecht gegen die Technische Universität in Darmstadt durchsetzen wollte. Hier werden auf elektronischem Weg in der Bibliothek wissenschaftliche Werke zu Verfügung gestellt. Die sollte verboten werden. Die Richter entschieden dagegen, bestätigten jedoch die Verletzung des Urheberrechts dahin gehend, dass ein Kopieren und somit Vervielfältigen auf USB-Sticks gegen geltendes Recht verstößt. Allen anderen Punkten der Anklage stünden kein vertraglichen Vereinbarungen entgegen.
Ein weiterer Prozess lässt sich im Internet mit verfolgen, der allerdings noch größere Dimensionen annimmt, da es bei dem Beklagten um keinen anderen, als den Suchmaschinen Giganten google geht. Bei google gibt es eine Sparte, die ähnlich aufrufbar wie maps, Kalender usw., eingescannte Literatur anbietet. Einiges nur in Auszügen, manches vollständig. In den USA musste google sich bereits einem Urteil zum gleichen Sachverhalt beugen und stimmte einem Vergleich zu, in dessen Wortlaut sich der Suchmaschinen Betreiber verpflichtet, ein Entschädigung an die Kläger zu leisten. Danach dürfe er weiter digitalisieren. Einzelne Verlage, Autoren oder deren Angehörige haben die innerhalb einer bestimmten Frist die Möglichkeit, aus der klagenden Gemeinschaft auszutreten, um sich das Recht vorzubehalten, anstelle des Vergleichs ein eigenes Urteil zu erstreiten. Der Fachbegriff lautet Class Action.
Für den europäischen Raum fordert Brigitte Zypries entsprechende Schritte gegen google. Hintergrund ist, dass es hier nicht allein um das Urheberrecht geht, sondern auch um den Umstand, dass bei google enorme Mengen Kulturgut anhäuft. In der Zentralisierung liegt das Problem.
Es wird als nicht annehmbar erachtet, dass durch den Umgang mit Urheberrechten, wie ihn google betreibt, Schöpfer geistigen Eigentums um eventuelle Erträge gebracht werden, die Dritte mit dem veröffentlichten Material erwirtschaften könnten. Dies wiederum wäre dann eine kartellrechtliche Angelegenheit. google selbst hat derzeit auch mit Datenschützern aus dem Hamburger Raum zu kämpfen, da man entgegen den Abmachungen nicht bereit ist, Personen, KFZ-Kennzeichen und ähnliche persönliche Daten unkenntlich zu machen.
Die Verlagshäuser sind bestrebt, ein Leistungsschutzrecht zur Verfügung zu haben, das es ihnen ermöglicht, ebenso scharf gegen Verletzungen des Urheberrechts vorzugehen. Schwierig ist es bisher vor allem deshalb, weil die Rechte an Inhalten meistens verteilt auf die einzelnen Autoren sind. Ruft man sich ins Gedächtnis, dass es Tausende Autoren oder Journalisten gibt, die für jeden einzelnen Artikel ihr Recht einklagen, wird klar, dass das nicht zu bewältigen ist. Versucht wird nun, Rechte dahin gehend zu ändern, dass nicht ein Journalist seinen eigenen Artikel vertritt, sondern ein Verlag beispielsweise eine ganze Zeitung. So würden Interessen gebündelt und folgerichtig einfacher vertretbar.
Zu befürchten ist, falls die Verlagshäuser Erfolg haben ein Anwachsen der ohnehin schon kaum zu bewältigenden Abmahnwelle. Wieder werden windige Anwälte, denen echte Kunden genauso fehlen wie Berufsehre, zig Tausende Euros verdienen wollen. Es wäre also äußerst ratsam, wenn man bei allem Verständnis für geistiges Eigentum, diesem unseriösen Treiben gleichzeitig ebenfalls den Garaus macht. Offen ist auch noch, wie die Einrichtung aussehen und handlungsfähig gestaltet werden soll. Gesprächsbedarf ist bei Erfolg des Antrags noch genügend vorhanden, bevor eine schlagkräftige Institution steht.
Smartphone werden immer beliebter und sind für das mobile Internet geeignet. Wir haben verschiedene Smartphone und auch das Apple iPhone getestet.
Interessante Angebote von den UMTS Anbietern für mobiles Internet. Lukrativer Preis gute Hardware oder doch beides? | Preis* (Monat) |
|
Effektivpreis (Monat) |
|
Anbieter Tarif |
|
Speed kBit/s |
|
Tarifleistungen | zum Anbieter | |||||
| 24,99 € Tarifdetails |
27,77 € Erklärung |
congstar KOMPLETT 1 16000 Ohne Mindestvertragslaufzeit |
16.000 | |||||||||||
| 29,95 € Tarifdetails |
30,81 € Erklärung |
Telekom Call & Surf Basic |
2.048 | |||||||||||
| 39,99 € Tarifdetails |
36,92 € Erklärung |
1&1 Doppel-Flat 50000 |
50.000 | |||||||||||