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Unterstützt die Bundesregierung eine Monopol-Stellung der Deutschen Telekom?
06.02.2010, Osnabrück
Bild: T-Home

Der Ausbau des Breitbandes im Allgemeinen hat bisher schon immer wieder für diverse Streitereien gesorgt. Und im Moment sieht es auch nicht danach aus, als ob diese mittlerweile überstanden wären. Denn jetzt warnt der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (in der Kurzform: VATM) davor, dass die Bundesregierung anscheinend eine Monopol-Stellung der Deutschen Telekom unterstützen würde. Der Grund hierfür liegt in der Aussage, dass das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (kurz auch BMELV genannt) letztens innerhalb eines Agrarausschusses angedeutet hat, dass ein Strategiewechsel in puncto Breitbandausbau anvisiert werde.

Steigen für die Wettbewerber dir TAL-Kosten?

Allem Anschein nach ist das Ministerium gewillt, die Bundesnetzagentur wieder dahingehend zu führen, dass der Wettbewerb betreffend des Kommunikationsmarktes eingeschränkt werden soll. Und außerdem sollen in diesem Zug auch die Entgelte, welche die Wettbewerber der Deutschen Telekom für die Vermietung der Teilnehmeranschlussleitung (auch: TAL) bezahlen müssen, steigen. Wobei Jürgen Grützner, VATM-Geschäftsführer, alles andere als dieser Meinung ist. Denn er sieht dieses Ansinnen als eine Bevorzugung der Deutschen Telekom an, und vertritt außerdem die Meinung, dass die Telekom den ländlichen Breitbandausbau damit eher verhindere, aber im Zuge solcher Maßnahmen „zum vermeintlichen Retter“ werden wird. Des weiteren würde ein solches Vorgehen gegen Eu-Recht verstoßen.

Verstoß gegen geltendes EU-Recht?

Es sind also starke Vorwürfe, die die betreffenden Personen sich hier anhören müssen. Grützner geht sogar soweit, dass er der Deutschen Telekom vorwirft, sich momentan eher dadurch hervor zu tun, dass das Unternehmen den Ausbau durch Wettbewerber verhindere. Mit den höheren Entgelten könne der Telekommunikationsanbieter dann den ländlichen Ausbau selbst in die Hände nehmen. Zudem stellt der VATM deutlich klar, dass ein derartiges Ansinnen nicht nur gegen das EU-Recht verstoßen würde, sondern ebenfalls ein Streit mit der EU-Kommission die Folge wäre. Man darf also sehr gespannt darauf sein, wie die ganze Sache weiter verlaufen wird. Der VATM hat auf jeden Fall seine Position hierbei sehr klar und deutlich festgelegt.

Autor: Redaktion TOP-DSL
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