29.06.2009, Osnabrück
Der Dienst, mit dem Google sein maps-Angebot bereichert, stößt in Deutschland immer wieder auf Schwierigkeiten vonseiten der Datenschützer. Der Dienst soll die Möglichkeiten bieten, nicht nur ein Kartenbild oder Satellitenbild zu sehen, sondern sich über das Internet in einem Gebiet umschauen zu können, als wäre man dort. Dazu fahren zum Beispiel Autos mit entsprechenden Aufbauten in den Straßen herum, die mit Hilfe von Kameras Rundum-Panoramabilder entstehen lassen. Während der Nutzung des Services steuert man mit der Maus, wohin man möchte und was man sich ansieht. Es wirkt ähnlich einer Webcam-Steuerung. Damit das Gefühl noch besser erzeugt werden kann, man würde sich selbst umschauen, ist eine Kamera noch oben gerichtet, um später einen Blick nach oben zu den Hausdächern, Fenstern und Balkonen zu ermöglichen. Innerhalb der Bilder sind klickbare Pfeile sichtbar, die einen Richtungswechsel ermöglichen. Die Bilder, die im Abstand von zehn Metern erstellt werden, sollen einmal pro Jahr sogar aktualisiert werden.
Datenschützer laufen Sturm
In Deutschland formierte sich Widerstand wegen möglicherweise erkennbarer Gesichter, Autokennzeichen oder anderen Identifikationsmerkmalen. Auch die eventuelle Archivierung der Daten ist nicht klar entschieden. Um dem Widerstand entgegenzuwirken, erklärte sich Google bereit, eben jene Identifikationsmöglichkeiten zu entschärfen, in dem man per Weichzeichner Gesichter oder Autonummern unkenntlich macht. Die Rohdaten, also das unbehandelte Material, sagte Google zu innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu löschen. Die Einrichtung einer Webseite, auf der Personen, die sich oder etwas anderes Persönliches auf den Bildern erkennen, ihren Willen zum Entfernen der Bilder darlegen können, ist ebenfalls in Planung. Zusätzlich soll eine Chance gegeben werden, die es Hausbesitzern ermöglicht, schon im Vornherein Bilder streichen zu lassen. Auf diese Art und Weise wäre dem Datenschutz genüge getan. Nun gibt es allerdings erneut Ärger, da der Suchmaschinen-Gigant seinen Pflichten wohl nicht in allen Belangen nachkommt. So scheinen zum Beispiel von Google nicht alle Orte aufgeführt zu sein. Im Beispiel Schleswig-Holstein wären zwar alle Städte aufgeführt worden, doch die Autos mit dem Kameraaufbau sind auch in ländlicher Gegend gesichtet worden, was nicht angekündigt war. Die Menschen, die hier leben, haben ebenso ein Recht auf ihre Privatsphäre und darauf selbst zu entscheiden, ob und was bei Google auftaucht. Ein weiterer Aspekt ist der sogenannte Paparazzi-Paragraf 201a StGB. Dieser besagt, dass es niemandem gestattet ist, Personen, welche sich in einem offensichtlich sichtgeschützten Bereich befinden abzulichten und die Bilder zu verbreiten. Die Strafe kann bis zu einem Jahr Freiheitsentzug lauten. Wenn jemand nun eine Hecke oder einen Sichtschutz von 1,80m Höhe um sein Grundstück hat – mehr ist in manchen Gemeinden an Höhe nicht erlaubt – Google aber in 2,50m Höhe die Bilder aufnimmt, berührt das durchaus dieses Gesetz.
Privatsphäre soll geschützt werden
Da es noch keine massiveren Beschwerden gab, scheint es, laut Thilo Weichert, dem Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein, Google damit nicht sehr ernst zu nehmen. Im Zweifelsfall ist zu erwägen, gegen welche Richtlinien und Vorgaben Google verstößt und wie dagegen vorgegangen werden kann. Da die in Deutschland gemachten Bilder noch gar nicht sichtbar sind, kann man nur präventiv Einspruch gegen die Einblendung von Bilder einlegen, die Dinge zeigen, die man selbst zeigen möchte. Interessant ist im Gegenzug, dass Google die Urheberrechte an dem produzierten Material hat. Das könnte bedeuten, dass jemand, dessen Haus zu sehen ist und der auf seiner Homepage das entsprechende Bild bei Google verwenden möchte, massiv Probleme bekommt, wenn nicht mindestens das Google-Logo im Bild vorhanden ist.
Google macht auch Bilder in Autofreien Zonen
Während solcherlei Diskussionen noch offen sind, beschreitet Google bereits den nächsten Weg und lässt mit Hilfe dreirädrigen Fahrrädern die nächsten Bilder von Gegenden machen, die mit dem Auto nicht zu erreichen sind. In Großbritannien ist man dafür den Schritt gegangen und kann per Webseite anmelden, wo und was in Bildern eingefangen werden soll. So wäre beispielsweise möglich, den Tourismus dort ein wenig anzukurbeln, wo bestenfalls gut Eingeweihte das eine oder andere Sehenswerte kennen oder man sich größere Werbung nicht leisten kann.
Autor: Redaktion fastline