Wann immer man sich dieser Tage bei Google, youtube und co. anmeldet, erscheint ein Hinweis, dass Google seine Datenschutzerklärung erneuert und man sich diese via Klick ansehen kann. Viele haben sich wohl dazu entschieden, das Lesen auf später zu verschieben, da man gerade Wichtigeres zu tun hat oder einfach kleine Lust hat. Vielleicht sollte man sich die Zeit aber doch einmal nehmen und sich mit Aufmerksamkeit durch die neuen Bestimmungen durchrackern. Dabei kann man nämlich so einiges Interessante finden, das einen in manchen Fällen vielleicht auch mit der Stirn runzeln lässt. Für wen es schnell gehen soll, der kann hier die wichtigsten Erneuerungen auf einen Blick sehen und sich dann auch eine Meinung zur Frage bilden, ob das neue Google nun sicherer ist oder nicht.Zuerst einmal: Google unterscheidet nun getreu dem Datenschutzgesetz zwei verschiedene Dinge. Es gibt laut § 14 des Telemediengesetzes einmal Bestandsdaten und nach § 15 des Telemediengesetz die Inhaltsdaten. Was ist das? Bei den Bestandsdaten handelt es sich um all jene Daten, die ein User Google aktiv mitteilt, also Informationen wie Namen oder Geburtsdatum. Bei den Nutzungsdaten geht es um alle jene Details, die Google selbst über uns in Erfahrung bringen kann, indem wir die angebotenen Dienste nutzen. Hier lassen sich also Informationen aus den Suchabfragen etc. ablesen.
Die Datenschutzbeauftragten unserer Europäischen Union sehen auf jeden Fall eher kritisch auf die neuen Regeln, die Google seinen Usern vorsetzt. Sie sagen auch, dass Google ganz bewusst davon ausgeht, dass viele die Regelungen gar nicht genau ansehen und es mit einem Achselzucken abtun werden. Natürlich hat nicht jeder Laie Lust, sich durch den Regeldschungel zu hangeln und hofft einfach, dass die Erneuerungen schon keine Beeinträchtigungen und Nachteile für einen selbst bedeuten. Hier liegt aber noch ein Vorteil der neuen Datenschutzerklärung von Google. Man hat sich nämlich die Mühe gemacht, die Regeln verständlicher zu formulieren, sodass auch der Privatmann und die Privatfrau vor dem heimischen PC eine Chance hat, die Paragraphen zu verstehen. Man hat weniger direkte Übersetzungen aus dem Englischen genutzt, sondern alles der deutschen Sprache angepasst, sodass auch Idiome das ganze Verständnis deutlich erleichtern. Außerdem ist nun endlich alles auf einer Seite zu finden und das in direkter Verknüpfung mit dem FAQ.
Dabei wird aber eben auch Eines klar, was bei den Datenschützern auf großen Widerwillen stößt: wir alle sind jetzt Google-Kunden. Das ist ein deutlicher Paradigmenwechsel. Statt je genutzter Dienstleistung eine andere Datenschutzerklärung zu haben und so eben Google-Nutzer, Picasa-Nutzer oder Googlemail-Nutzer zu sein, wird nun alles unter einem Dach vereint. Und genau das wird von den Datenschutzbeauftragten unserer Europäischen Union so misstrauisch beäugt. Warum? Indem alle Daten zusammengeführt werden, wird in Zukunft auch so gezielter Werbung betrieben werden. Gerade an dieser Stelle, wo das Thema Datenverwendung zu Werbezwecken besprochen wird, zeigt sich die so laienfreundliche Datenschutzerklärung dann seltsamerweise auch sehr schwammig. Man deutet viel an mit Worten wie „möglicherweise“ oder „gegebenenfalls“, spricht aber nichts direkt aus. Man muss also davon ausgehen, dass die zusammengeführten Daten zur Erstellung aussagekräftigerer User-Profile benutzt werden und man das am Ende für Werbezwecke einsetzt. Wer nun ins Grübeln darüber kommt, wie sicher sicher ist, der sollte vermehrt mit den Privacy Tools arbeiten. Angebotene Werkzeuge wie das Dashboard können zumindest teilweise dabei helfen, mitzubestimmen, welche Daten erhoben werden und welche nicht. Allerdings sind auch davon nicht alle Verfechter des Datenschutzes wirklich überzeugt. Gerade das deutsche Datenschutzrecht könnte sich daran stoßen, denn hier wird ja die Verantwortung der Sicherheit auf den User selbst übertragen. Es sind jedoch die Dienstanbieter selbst, die dafür Sorge tragen sollten, dass die Daten ihrer Anwender sicher sind.
In Kraft tritt die neue Datenschutzerklärung ab dem 01. März 2012.
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