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Dachsberg ist mit neuem Funkmasten-Standort einverstanden
26.07.2010, Osnabrück
Bild: T-Home

Viele Gemeinden in Deutschland suchen nach Möglichkeiten, um ihre Bewohner mit Internet zu versorgen. Dabei sind häufig verschiedene Hürden und Probleme zu überwinden. Denn es geht nicht nur darum, einen geeigneten Anbieter zu finden, der bereit ist, in der Gemeinde zu investieren und die entsprechende Infrastruktur zu schaffen, damit schnelles Internet in die Gemeinde geleitet werden kann, sondern ebenso gilt es auch, über die Einzelheiten eben jener Infrastrukturarbeiten zu beraten, sodass hierdurch keine Beeinträchtigungen entstehen. Auch in der Gemeinde Dachsberg war die Aufstellung eines Funkmastens lange Zeit in der Diskussion, um DSL über Satellit zu ermöglichen. Gerade Funkmasten stehen bei der Bevölkerung aber nicht gerade besonders hoch im Kurs. Denn noch gelten die Auswirkungen von Elektrosmog als unzureichend erforscht und darüber hinaus wird ein Funkmasten von vielen Seiten auch als starke Beeinträchtigung des Ortsbildes angesehen.

Verlegung des Funkmastens in den Wald

Die Dachsberger Gemeindevertretung hat sich daher nun darauf geeinigt, dem Bau eines Funkmastens unter der Bedingung zuzustimmen, wenn der Standort für diesen 50 hohen Mast noch weiter in den Wald hinein verlegt wird, wo er weiter von der Gemeinde entfernt liegt. Mit dem neuen Standort wäre die Gemeindevertretung einverstanden, da hierdurch das Ortsbild gewahrt bleiben könnte.

99 Euro kommen auf zukünftige Teilnehmer zu

Die Versorgung der Gemeinde Dachsberg wird die Deutsche Telekom übernehmen. Mittlerweile wurden alle Fragen zur zukünftigen Versorgung geklärt. Auch auf den Beitrag, den die Teilnehmer pro Anschluss tragen müssen, wurde mittlerweile festgesetzt und liegt mit 99 Euro auf einem akzeptablen Niveau. Auch bezüglich der Förderrichtlinien hat sich die Gemeindevertretung bereits schlaugemacht. Während der Nettobetrag für die notwendigen Investitionskosten zuschussfähig ist, gilt dies nicht für den anfallenden Mehrwertsteuerbetrag. Ein weiterer Punkt, der geklärt wurde, war auch die Strahlenbelastung durch den Funkmasten. Diese beträgt nämlich nur ein Prozent des Wertes, der als gesetzlich zulässiger Höchstwert angesetzt wird. Auch bei der Nutzung für den Mobilfunk wäre der Grenzwert noch lange nicht erreicht.

Autor: Redaktion TOP-DSL
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