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Telekom muss Wettbewerb Zugang zu Leerrohren gestatten

 
     
23.01.2008, Köln

Das Verwaltungsgericht in Köln hat den Eilantrag der Deutschen Telekom gegen die im vergangenen Sommer durch die Bundesnetzagentur erlassene Regulierungsverfügung für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) in den entscheidenden Kernpunkten abgelehnt.

Im Rahmen dieser Verfügung hatte die Bundesnetzagentur entschieden, die Telekom müsse ihren Wettbewerbern bei der Zugangsgewährung zur "letzten Meile" auch den Zugang zu ihren Kabelleerrohren bzw. zu unbeschalteter Glasfaser gewähren. Weiterhin war klargestellt worden, dass die Telekom Wettbewerbern, wie z.B. Arcor, Alice und Versatel, den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung auch in den Kabelverzweigern gestatten muss. Damit sollte Wettbewerbern die Möglichkeit gegeben werden, ebenfalls eigene Hochgeschwindigkeitsnetze aufbauen zu können wie es die Deutsche Telekom mit dem derzeitigen VDSL-Ausbau tut. Mit ihrem gerichtlichen Eilantrag wollte die Telekom eine Aussetzung der Regulierungsmaßnahmen erreichen, so dass sie die Kabelleerrohre zunächst nicht zugunsten der Wettbewerber öffnen muss.

Das Verwaltungsgericht Köln ist jedoch zu dem Ergebnis gelangt, dass die verfügten Zugangsverpflichtungen weiterhin vollziehbar bleiben können. Lediglich in einem Nebenpunkt, die Verpflichtung der Telekom zur Offenlegung von Informationen zu den Zugangsmöglichkeiten zu ihren Kabelleerrohren bzw. zu unbeschalteter Glasfaser, hat das Verwaltungsgericht Köln die Vollziehbarkeit der Regulierungsverfügung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache ausgesetzt. Damit hat das Gericht die Entscheidung der Bundesnetzagentur vom Juni letzten Jahres weitgehend bestätigt.

"Ich begrüße die Entscheidung und hoffe, dass laufende Gespräche zwischen der Deutschen Telekom und interessierten Wettbewerbern zur Leerrohrnutzung bald einen erfolgreichen Abschluss finden werden. Es besteht die Chance, noch mehr Investitionen zum Ausbau der Glasfaserinfrastruktur im Anschlussbereich anzustoßen und die sollte genutzt werden", sagte Matthias Kurth, der Präsident der Regulierungsbehörde.

Weiterführende Links:
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