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T-Online Vorstand wird Aufsichtsrat sofortige Beschwerde im Freigabeverfahren vorschlagen
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29.11.2005, Darmstadt
Der Vorstand der T-Online hat den Beschluss des Landgerichts Darmstadt von heute geprüft und entschieden, dem Aufsichtsrat die Einlegung einer sofortigen Beschwerde vorzuschlagen. „Es ist hervorzuheben, dass das Landgericht in den schriftlichen Entscheidungsgründen die Anfechtungsklagen in breitem Umfang ausdrücklich als unbegründet angesehen hat“, sagt Rainer Beaujean, Vorstandsvorsitzender der T-Online International AG. Lediglich einige wenige Gesichtspunkte wurden gegen die Interessen der T-Online und der Deutsche Telekom abgewogen. Diese Abwägung ging aber nur deshalb zu Lasten der T-Online aus, weil das Landgericht zu Unrecht nur die begrenzten Kostensynergien von rd. 22,75 Millionen Euro p.a., nicht aber die eigentlichen wirtschaftlichen Vorteile der Fusion berücksichtigt hat. Der Verschmelzungsbericht vom 8. März 2005 bezifferte die Wachstumssynergien auf mindestens rund eine Milliarde Euro.
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