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Im September vergangenen Jahres war der britsche Provider BT noch voll überzeugt vom Einsatz des Systems Phorm, heute Webwise, welches personalisierte Werbung möglich machen soll. Bereits 2006 hatte BT das System heimlich bei ca. 18.000 Anwendern getestet. Die Aktion hatte heftige Diskussionen über das Ausspionieren von persönlichem Surfverhalten ausgelöst. Denn auch Software wie NebuAd oder Front Porch machten seinerzeit aus gleichem Grund von sich reden. Die Provider, die diese Systeme nutzen oder zumindest testen, ergehen sich im Regelfall in Schweigen. Tatsache ist, dass Techniken und Skripte eingesetzt werden, die Angaben darüber sammeln, wo ein Nutzer hinsurft, was er kauft, was er liest oder herunterlädt. Daraus wird ein Profil erstellt, dem man bestimmte Werbeeinblendungen zugeordnet werden, die der Nutzer dann in Zukunft sieht. Werbung, die nicht zu seinem Profil passen, würden entfallen.
Phorm erklärte damals, dass die zur Analyse notwendigen Datenpakete, die über Port 80 gehen – das ist vereinfacht ausgedrückt, die Netzwerk-Tür für Webseiten – anonym gesammelt werden. Es sollte damit das Verhalten der Nutzer auf verschiedenen Webseiten untersucht werden, um dort zielgruppengerichtete Werbung zu platzieren. Allerdings flog die heimliche Aktion deshalb auf, weil die verwendeten Skripte und Cookies Surfprobleme verursachten, bis hin zum Browser-Absturz. Sogenannte persistente Cookies, also sehr hartnäckige Zeitgenossen, die darüber hinaus zur Verfolgung des Surfverhaltens eingesetzt werden können, konnten das Vertrauen in das System nicht vergrößern. Laut Phorm würden alle gesammelten Daten nicht dazu verwendet, um Rückschlüsse auf einzelne Nutzer zuzulassen und nach maximal 6 Monaten wieder gelöscht.
Nachdem nun die EU ihre Vorschriften zum Datenschutz in diesem Zusammenhang als nicht umsetzbar ansah, leitete sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Großbritannien ein. Unter dem Druck, den London an BT weiterreichte, verwarf BT nun vorerst eine weitere Verfolgung des Vorhabens, Webwise im Netz einzusetzen. Phorm selbst hat jetzt einen herben Verlust an Verhaltensdaten zu verkraften, zog BT doch mit seiner Entscheidung fast fünf Millionen Breitband-Kunden aus dem System ab. Amazon, Wikipedia und eBay hatten bereis zuvor ihre Zusage zur Zusammenarbeit und zum Einsatz von Webwise verweigert. Das Unternehmen versucht nun sich stärker auf das Geschäft mit ausländischen Abnehmern zu konzentrieren, nachdem der britsche Markt recht dünn wurde. Andere Provider, die ursprünglich das System testen wollten, werden wohl auch diese Pläne ändern, wie Virgin Media zum Beispiel, die die Datenschutzbedenken ihrer Kunden nicht auf die leichte Schulter nimmt. Lediglich der südkoreanische Provider KT stimmte einem Test zu. BTs Entscheidung ließ auch prompt die Aktie von Phorm um ca. 30-35% fallen. BT selbst gibt an, sich vorerst auf den Ausbau seiner Breitband-Angebote und der Verbreitung von IPTV zu widmen.
Das Verfahren, welches die britische Telecom-Kontrollbehörde gegen BT eingeleitet hatte, führe im Juni nicht zu einer Verhandlung. Grund dafür war, dass BT die von der heimlichen Aktion betroffenen Nutzer nicht identifizieren könne. Es hätte eine zufällige Auswahl stattgefunden und es wären keine persönlichen Daten erhoben worden. Somit sei ein Zurückverfolgen zu den einzelnen Nutzern unmöglich. Vonseiten des Kontrollorgans äußerte man dahin gehend Zugeständnisse an das System von Phorm, wenn mit einem Opt-In gearbeitet würde. Demnach könnten Nutzer sich freiwillig bereit erklären und auch wieder aus dem System abmelden. Wenn ein Nutzer extra zustimmen muss, wäre dem Datenschutz entsprochen, so die Meinung. Indes sagte BT-Sprecher Mike Jarvis, dass man am System zur personalisierten Werbung nach wie vor interessiert sei. Jedoch lägen keine unmittelbaren Pläne. Vielmehr bevorzugte man Ausbau der Hochgeschwindigkeitsnetze, für die man rund 1,75 Milliarden Euro kalkuliert. Inwieweit die Entscheidung BTs von der Tatsache abhängig ist, dass das Verfahren gegen Großbritannien vonseiten der EU noch anhängig ist, ist spekulativ. Ebenso ist es denkbar, dass man einen möglichen Vertrag mit Phorm aufgrund von Strafzahlungen nicht einfach lösen kann.
Falls sich Großbritannien mit seinen Rechtsvorschriften in puncto Datenschutz und Phorm nicht an EU-Recht anpasst, hat die EU-Kommission die Anrufung des Europäischen Gerichtshofes angekündigt.
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