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Deutsche Telekom kündigt Euro-Anleihe an

 
     
Call & Surf Basic 10.01.2005, Bonn
Die Deutsche Telekom wird kurzfristig, abhängig vom Marktumfeld, eine Euro-Anleihe begeben. Es wird ein Volumen von ca. drei Milliarden mit einer Fünf- und einer Zehnjahrestranche angestrebt. Unter keinen Umständen wird der Emissionsbetrag mehr als vier Milliarden Euro betragen. Weitere Konditionen werden später festgelegt. Am Dienstag, 11. Januar, wird um 10 Uhr (MEZ) eine Telefonkonferenz stattfinden. Der Erlös aus der Anleihe dient der allgemeinen Liquiditätsvorsorge. Die Netto-Verschuldung der Deutschen Telekom erhöht sich durch die Begebung der Anleihe nicht.

Die Anleihe wird unter dem bestehenden Debt Issuance Programme begeben und durch die niederländische Finanzierungstochter Deutsche Telekom International Finance B.V. emittiert, garantiert durch die Deutsche Telekom AG.

Die Deutsche Telekom will mit der geplanten Anleihe das aktuell für Emittenten günstige Kapitalmarktumfeld nutzen. Die Deutsche Telekom profitiert dabei von der - auch in den aktuellen Ratings sowie den derzeitigen Spreads dokumentierten - Finanzstärke des Konzerns und den Erfolgen der über die vergangenen gut zwei Jahre erfolgreich umgesetzten Reduzierung der Netto-Finanzverschuldung. Der Stand der Netto-Finanzverbindlichkeiten am Jahresende 2004 dürfte aus heutiger Sicht den Stand zum Ende des dritten Quartals 2004 deutlich unterschreiten.

Diese Ankündigung ergeht nur aus Informationsgründen und stellt weder ein Verkaufsangebot noch die Bewerbung eines Angebots dar.
Die Verbreitung dieser Mitteilung sowie Angebot und Verkauf von Deutsche Telekom-Wertpapieren könnten nach bestimmten Jurisdiktionen per Gesetz eingeschränkt sein. Personen, die diese Ankündigung lesen, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und sie beachten.

DIESE PRESSEMITTEILUNG IST KEIN VERKAUFSANGEBOT FÜR DIE WERTPAPIERE IN DEN USA.
Das Angebot und der Verkauf der Deutsche Telekom-Anleihen wurden nicht und werden nicht nach dem U.S.Securities Act von 1933 in seiner jetzt gültigen Fassung ("Securities Act") registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder an US-Personen verkauft werden. Die Anleihen sind Inhaberpapiere und unterliegen daher US-Steuergesetzen.

Diese Ankündigung richtet sich nur an Personen, die sich 1) außerhalb des Vereinigten Königreichs aufhalten, oder 2) professionelle Erfahrung im Hinblick auf Investitionen haben (im Sinne des Artikels 19(5) des Financial Services and Market Act 2000 (Financial Promotion) Order 2001 (the "Order"), sowie 3) an Personen, die unter die Artikel 49(2)(a) bis (d) des Order (high net worth corporations, unincorporated associations usw.). Alle diese Personen werden hier als "relevante Personen" bezeichnet. Personen, die nicht relevante Personen sind, dürfen diese Mitteilung weder zum Handlungsanlass nehmen noch sich auf sie verlassen. Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere sind lediglich relevanten Personen verfügbar. Einladungen, Vereinbarungen und Angebote, solche Wertpapiere zu erwerben, ergehen nur an relevante Personen. Wenn Sie sich im Vereinigten Königreich aufhalten und nicht in eine der genannten Kategorien fallen, stehen Ihnen die Investitionsmöglichkeiten, auf die sich diese Mitteilung bezieht, nicht zur Verfügung, und Sie sollten diese Mitteilung weder zum Handlungsanlass nehmen noch sich auf sie verlassen.
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