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Absenkungen bei Einmalentgelten für TAL und Line-Sharing

 
     
freenetDSL 03.08.2005, Bonn

Die Bundesnetzagentur hat heute in zwei wichtigen Entgeltentscheidungen für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der sog. „letzten Meile“, die Preise gesenkt.
Mit der ersten Entscheidung wurden neue einmalige Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte rückwirkend ab dem 1. Juli 2005 genehmigt. Für die einfache Übernahme einer Kupferdoppelader Zweidraht ohne Schaltarbeiten beim Endkunden ist ein Bereitstellungsentgelt in Höhe von 43,10 € genehmigt worden. Dieser Preis liegt um ca. 10 Prozent unter dem bisher genehmigten Entgelt. Bei Neuschaltungen belaufen sich die Preissenkungen sogar auf bis zu 32 Prozent.

Auch die Kündigungsentgelte haben sich gegenüber den alten Tarifen bei den meisten Zugangsvarianten erheblich verringert. Für die Kündigung der einfachen Kupferdoppelader Zweidraht mit gleichzeitigem Wechsel zu einem anderen Wettbewerber bzw. Rückkehr zur Deutschen Telekom AG (DT AG), müssen die Wettbewerber künftig 71 Prozent weniger zahlen, jetzt 5,80 € statt bisher 19,95 €. Ohne einen gleichzeitigen Wechsel des Endkunden verringert sich das Kündigungsentgelt um 21 Prozent von 36,65 € auf 29,10 €. Die betreffenden Entgelte sind einmalig - neben den monatlichen Mietpreisen - von den Wettbewerbsunternehmen bei der Anmietung bzw. im Falle der Rückgabe der TAL an die DT AG zu zahlen.

Die zweite Entscheidung hat die Entgelte für den gemeinsamen Zugang zur TAL, das sog. „Line-Sharing“, zum Gegenstand. Beim „Line-Sharing“ wird die TAL nach Frequenzbändern in einen niederen und einen höheren Frequenzbereich unterteilt. Damit kann z.B. der untere Frequenzbereich von der DT AG weiter für Sprachübertragung und der obere Frequenzbereich von einem Wettbewerber für Datenübertragung (typischerweise für schnelle Internetzugänge auf Basis der DSL-Technologie) genutzt werden.
Für die Gewährung des Zugangs zum hochbitratigen Teil der TAL ist ab dem 1. Juli 2005 ein monatlicher Überlassungspreis von 2,31 € festgelegt worden. Das sind knapp 5 Prozent weniger als bislang genehmigt und von der DT AG wieder beantragt worden war. Die einmaligen Bereitstellungsentgelte und das Kündigungsentgelt für das Line-Sharing sind ebenfalls abgesenkt worden. Die bisherigen Tarife für die Übernahme und Neuschaltung wurden hier um bis zu 17 Prozent reduziert.

Für die einfache Übernahme muss ein Wettbewerber künftig 51,43 € statt bisher 60,82 € zahlen. Die Kündigung wurde erstmals auch beim Line-Sharing - wie bei der Teilnehmeranschlussleitung - danach differenziert, ob eine gleichzeitige Umschaltung des Endkunden erfolgt oder nicht. Das Entgelt für den Fall der gleichzeitigen Umschaltung liegt jetzt bei 10,48 € und damit um 83 Prozent niedriger, der Tarif für die Variante ohne gleichzeitige Umschaltung beträgt jetzt 51,22 € und entspricht einer Absenkung um 19 Prozent. „Die deutschen Entgelte nehmen damit auch im europäischen Vergleich eine sehr gute Position ein und gehören damit zu den Günstigen innerhalb der EU-Staaten. Die Preise für den Zugang zum hochbitratigen Teil der Teilnehmeranschlussleitung liegen dabei unter den Entgelten in Frankreich, wo sich Line-Sharing bereits als überaus erfolgreiches Geschäftsmodell erwiesen hat“ erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. „Mit den heutigen Entscheidungen werden Effizienzsteigerungen berücksichtigt, die notwendigen Kosten anerkannt und die Voraussetzungen für positive Impulse des Wettbewerbs im Breitbandmarkt geschaffen. Die Rahmenbedingungen sind klar. Jetzt sind die Unternehmen gefordert, diese für zusätzliche Investitionen zu nutzen und damit die Verbreitung der Breitbandanschlüsse in Deutschland zu beschleunigen“, sagte Kurth. Um allen Marktteilnehmern Planungssicherheit zu gewährleisten, sind sämtliche Entgelte für zwei Jahre, also bis Ende Juni 2007, genehmigt worden.

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