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1&1 steht Jugendmedienschutz kritisch gegenüber
27.01.2010, Osnabrück
Bild: 1&1

Die Regierung plant eine Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages. Hierfür wurde bereits im Dezember 2009 ein erster Entwurf vorgelegt, der jedoch beim Internetanbieter 1&1 auf erste Kritik stößt. Denn der Provider sieht in der neuen Regelung des Jugendschutzes Nachteile für Hosting- und Access-Provider heranziehen. Die Befolgung der neuen Regelungen durch die Provider würde einen erheblichen, zusätzlichen Aufwand mit sich bringen. Die Internetprovider würden zahlreichen Kontrollmechanismen unterworfen werden. Dadurch wäre auch die freie Kommunikation im Internet gefährdet.

Sämtliche Inhalte müßten kontrolliert werden

Der Internetanbieter 1&1 hat mittlerweile bereits eine Stellungnahme bezüglich der Novellierung des Jugendschutzstaatsvertrages bei der rheinländisch-pfälzischen Staatskanzlei eingereicht, die sich als hauptverantwortlich für die Durchführung der Novellierung zeichnet. 1&1 brachte auch die Forderung ein, die Novellierung gänzlich fallen zu lassen und die bisher gültigen Regelungen beizubehalten. Denn der Mehraufwand für die Internetprovider wäre deutlich höher als bisher. Durch die neue Regelung wären die Provider nämlich dazu verpflichtet, sämtliche Internetinhalte jederzeit und ohne Ausnahme auf gefährdende Inhalte zu kontrollieren. Diese Aufgabe scheint sehr schwer zu bewältigen zu sein, wenn nicht gar unmöglich. Überdies hinaus wird auch noch das in der Novellierung erwähnte System zur Altersklassifizierung bemängelt und infrage gestellt.

1&1 sieht die geplante Novellierung als nicht ausgereift

Der Internetanbieter 1&1 sieht im System der Altersklassifizierung entscheidende Fehlerquellen und Lücken. Denn laut der Novellierung des Staatsvertrages zum Jugendschutz müssen alle Inhalte im Internet, für die der Anbieter nach dem Telemediengesetz nicht gänzlich verantwortlich ist, nur in bestimmten Fällen eine Alterskennzeichnung beinhalten. Nämlich dann, wenn die Inhalte, die jüngere Personen in ihrer Entwicklung beeinträchtigen könnten, unterbunden bzw. beseitigt werden. Für die Umsetzung dieser Vorgaben müsste nach Ansicht von 1&1 ein völlig neues und umfassendes Filtersystem für das Internet geschaffen werden. Aus diesem Grund könnten hier die gleichen Mängel bei der Umsetzbarkeit festgestellt werden, die auch bei der Umsetzung einer Sperrinfrastruktur im Rahmen des Zugangserschwernisgesetzes vorgebracht wurden. 1&1 sieht die geplante Novellierung daher als nicht ausgereift und nur teilweise umsetzbar an.

Autor: Redaktion TOP-DSL
Adresse:
1&1 Internet AG
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur
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