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Was bedeutet der Begriff: Newsletter

Newsletter

werden aktuelle Informationen genannt, die per E-Mail oder SMS verschickt werden und den Charakter eines Rundschreibens haben.
Um Newsletter zu erhalten muss sie der Kunde explizit ordern, der ungefragte Versand ist untersagt. Trägt man sich als Empfänger für einen Newsletter ein, wird die E-Mail Adresse oder die Handynummer in eine Verteilerliste eingefügt. In regelmäßigen Abständen bekommen dann alle eingetragenen Adressaten neue Informationen zugeschickt. Newsletter sind in der Regel kostenlos, an keine Laufzeiten gebunden und können problemlos abbestellt werden.
Newsletter werden gerne von Firmen angeboten, um dem Verbraucher in Erinnerung zu bleiben (Kundenbindung) und gehören somit zu werbenden Maßnahmen (Permission Marketing), werden aber auch von öffentlichen Stellen oder Vereinen verschickt, die eher den Informationsgehalt im Vordergrund sehen.
Um zu vermeiden, dass Daten von Dritten in den Verteilerlisten landen und somit unerwünschte Informationen verschickt werden, wird für Newsletter per E-Mail das Double Opt-in Verfahren empfohlen. Dabei erhält der vermeintliche Interessent eine E-Mail über den zukünftigen Erhalt des Newsletters, die er mittels eines Backlinks bestätigen muss. Wird dieser Bestätigungs-Link - der auf die Internetseite des Newsletter-Anbieters führt - nicht angeklickt, kommt kein Abonnement zustande.
Etwas umständlicher ist das Confirmed Opt-in Verfahren. Auch hier erhält der Interessent eine Info-Mail, die erneute Bestätigung ist aber nicht nötig. Ist der Newsletter nicht erwünscht, muss der unfreiwillige Kunde auf die Seite des Anbieters surfen und ihn abbestellen - er hat also unnötigen Ärger.
Das Double Opt-in Verfahren ist z.Z. noch nicht vorgeschrieben und wurde von manchen Gerichten sogar als Spam gewertet. Neuere Urteile, wie das vom Amtsgericht Berlin-Mitte (11.06.2008 - Az. 21 C 43/08), sehen darin aber eine geeignete Methode, ungewollte E-Mails zu unterbinden. Das Amtsgericht stufte die Bestätigungs-Mail nicht als Spam ein und sah darin keine unzumutbare Belästigung.

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