Der REGTP (Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) obliegt es, die Zulassung der Unternehmen für den Betrieb von Übertragungswegen oder das
Angebot von Sprachtelefondiensten zu vergeben. Die verschiedenen Lizenzklassen sind: Lizenzklasse 1:
Mobilfunklizenz berechtigt zum Betreiben von Übertragungswegen für Mobilfunkdienstleitungen.
Lizenzklasse 2: Satellitenfunklizenz Berechtigt zum Betreiben von Übertragungswegen für
Satellitenfunkdienstl. Lizenzklasse 3: Berechtigt zum Betreiben von Übertragungswegen für
Telekommunikations-
Dienstleistungen für die Öffentlichkeit, sofern sie nicht von den Lizenzklassen 1 und 2 erfasst
sind. Lizenzklasse 4: Berechtigt zum Angebot von Sprachtelefondienst auf der Basis selbstbetriebener
TK-Netze.