Lizenzen
Der REGTP (Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post) obliegt es, die Zulassung der Unternehmen für den Betrieb von Übertragungswegen oder das Angebot von Sprachtelefondiensten zu vergeben. Die verschiedenen Lizenzklassen sind: Lizenzklasse 1: Mobilfunklizenz berechtigt zum Betreiben von Übertragungswegen für
Mobilfunkdienstleitungen. Lizenzklasse 2: Satellitenfunklizenz Berechtigt zum Betreiben von Übertragungswegen für Satellitenfunkdienstl. Lizenzklasse 3: Berechtigt zum Betreiben von Übertragungswegen für
Telekommunikations- Dienstleistungen für die Öffentlichkeit, sofern sie nicht von den Lizenzklassen 1 und 2 erfasst sind. Lizenzklasse 4: Berechtigt zum Angebot von Sprachtelefondienst auf der Basis selbstbetriebener TK-Netze.