FTZ
(Fernmeldetechnisches Zentralamt) erließ und überwachte ab 1949 Vorschriften für Geräte, die am Telefonnetz betrieben wurden. Diese
Telekommunikations-Endgeräte (wie Telefone, Faxgeräte oder
Modems) und auch Funkanlagen mussten (und müssen auch heute noch) vor Inbetriebnahme eine Zulassung aufweisen, die durch das FTZ der deutschen Bundespost vergeben wurden. Die Aufgaben des FTZ gingen 1982 an teilweise das ZZF (Zentralamt für Zulassungen im Fernmeldewesen), das 1992, im Rahmen der Änderung der Telekommunikationszulassungsverordnung, in BZT (Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation) umbenannt wurde.