sind alle Telekommunikationsnetze und deren Betreiber, die nicht dem (ehemaligen) Monopolisten gehören.
Dazu gehören die Kommunikationsnetze der Eisen- und Straßenbahnen ebenso wie die Telematik-Netze der
Energieversorger und Stadtwerke oder die Notrufsäulen an den Autobahnen. Alle diese Betreiber verfügten
in der Regel schon vor der Liberalisierung des TK-Marktes über sogenannte Wegerechte.